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   BFH, 18.06.2003 - I B 164, 165/02, I B 164/02, I B 165/02   

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https://dejure.org/2003,10912
BFH, 18.06.2003 - I B 164, 165/02, I B 164/02, I B 165/02 (https://dejure.org/2003,10912)
BFH, Entscheidung vom 18.06.2003 - I B 164, 165/02, I B 164/02, I B 165/02 (https://dejure.org/2003,10912)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - I B 164, 165/02, I B 164/02, I B 165/02 (https://dejure.org/2003,10912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts; Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für Bewirtungen und für Geschenke

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1; ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1, 5
    Betriebseinnahme; Erstattungen nichtabziehbarer BA

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.12.1991 - I R 26/91

    Schadensersatzforderungen einer GmbH gegen einen Berater wegen Körperschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 18.06.2003 - I B 164/02
    Durch die Rechtsprechung des BFH ist indessen geklärt, dass die Erstattung nicht abziehbarer Betriebsausgaben grundsätzlich jedenfalls dann zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen führt, wenn sie durch einen Dritten erfolgt und für den Erstattungsempfänger betrieblich veranlasst ist (BFH-Urteile vom 4. Dezember 1991 I R 26/91, BFHE 167, 32, BStBl II 1992, 686; vom 29. August 1996 VIII R 24/95, BFHE 182, 307, m.w.N. zum Meinungsstand).
  • BFH, 29.08.1996 - VIII R 24/95

    Trägerunternehmen - Unterstützungskasse - Zuwendungen - Rückzahlung

    Auszug aus BFH, 18.06.2003 - I B 164/02
    Durch die Rechtsprechung des BFH ist indessen geklärt, dass die Erstattung nicht abziehbarer Betriebsausgaben grundsätzlich jedenfalls dann zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen führt, wenn sie durch einen Dritten erfolgt und für den Erstattungsempfänger betrieblich veranlasst ist (BFH-Urteile vom 4. Dezember 1991 I R 26/91, BFHE 167, 32, BStBl II 1992, 686; vom 29. August 1996 VIII R 24/95, BFHE 182, 307, m.w.N. zum Meinungsstand).
  • BFH, 14.07.2020 - XI B 1/20

    Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Geschenke bei Kostenerstattung durch Dritte

    b) Dass ein Dritter dem Schenker die Kosten des Geschenks erstattet, führt zu keiner anderen Sachbehandlung, weil sonst das gesetzliche Abzugsverbot im Ergebnis unterlaufen werden könnte; könnte sich der Steuerpflichtige nicht abziehbare Aufwendungen von einem Geschäftspartner steuerfrei erstatten lassen, so müsste er diese Aufwendungen im Ergebnis nicht aus versteuertem Einkommen bestreiten, was mit dem Zweck des Abzugsverbots nicht vereinbar wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 18.06.2003 - I B 164, 165/02, BFH/NV 2003, 1555, unter III.2., Rz 10).
  • BFH, 20.11.2007 - I R 54/05

    Schadensersatzleistung wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Dies lässt den Schluss zu, dass § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG eine Ausnahmevorschrift darstellt, der die Steuerpflicht von Betriebseinnahmen, die nicht abziehbare Betriebsausgaben ersetzen, im Übrigen nicht in Frage stellt (vgl. auch BFH-Urteil vom 29. August 1996 VIII R 24/95, BFHE 182, 307; Senatsbeschluss vom 18. Juni 2003 I B 164, 165/02, BFH/NV 2003, 1555).
  • FG Hessen, 21.08.2019 - 4 K 2370/17

    Vorliegen von nicht abzugsfähigen Aufwendungen als Geschenke und

    Soweit der Beklagte auf die Entscheidungen des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 16.07.2002 VII 238/99 und des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.06.2003 I B 164/02 verweise, habe dort ein sog. Cost-Plus-Vertrag vorgelegen.

    e) Die Einnahmen seitens der Kommittenten - einschließlich der gewinnerhöhenden Aktivierung des Erstattungsanspruchs für die Übernahme der nach § 37b EStG geschuldeten Steuern - sind trotz Nichtabzugsfähigkeit der erstatteten Aufwendungen steuerpflichtig (vgl. BFH, Beschluss vom 18. Juni 2003 - I B 164, 165/02 -, BFH/NV 2003, 1555).

  • BFH, 18.06.2003 - I B 165/02
    I B 164/02 I B 165/02.

    Die Verfahren I B 164/02 und I B 165/02 werden gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 98/02

    Unterstützungskasse - Zahlung an Trägerunternehmen

    Der Senat kann offen lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen von diesem Grundsatz zu machen sind, insbesondere ob und unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende Anwendung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 3 EStG in Betracht kommt (vgl. dazu Urteil der Vorinstanz in EFG 2003, 325; Kauffmann in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 4d Rdnr. 27; Wacker in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 4 EStG Rdnr. 235; ablehnend für die Rückzahlung von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse u.a. Gosch in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, Kompakt-Kommentar, 4. Aufl., § 4d Rz. 29; allgemein zum Streitstand BFH-Beschluss vom 18. Juni 2003 I B 164, 165/02, BFH/NV 2003, 1555; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 4 EStG Anm. 767, 768; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 4 Rz. 460 "Ersatz von Aufwendungen").
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